Warum eine Transportversicherung für den Umzug?

Helvetia Logo - Umzugversicherung-Transportversicherung Wiesbaden, Mainz Frankfurt - Ferd. Schlingloff Euromovers

Umfassender Versicherungsschutz für den Umzug

Abbauen – Verpacken – Verladen – Transportieren – Entladen – Auspacken – Aufbauen: Das Hab und Gut ist während eines Umzugs einigen Risiken ausgesetzt. Der Möbelspediteur verfügt über Fachleute, die auf die sachgerechte Handhabung der Möbel spezialisiert sind. Doch auch bei größter Sorgfalt können Schäden oder Unfälle nicht ausgeschlossen werden.

Ohne zusätzlichen Versicherungsschutz trägt der Umziehende die Gefahr die Kosten eines etwaigen Schadens selbst zu tragen, da die Haftung des Möbelspediteurs durch gesetzliche Bestimmungen begrenzt oder sogar gänzlich ausgeschlossen ist. Die Helvetia CargoMovers Umzugversicherung bietet mit dem mit dem Versicherungsschutz nach Maß eine Transportversicherung, die weitgehenden Ersatz für das Umzugsgut leistet und somit die Lücken der gesetzlichen Haftung schließt.

Übersicht: Gesetzliche Haftung vs. Transportversicherung mit Helvetia CargoMovers

Anwendungs-Beispiele
  • Höhere Gewalt oder unabwendbares Ereignis
  • Verlust oder Beschädigung von Umzugsgut während des Transportes
  • Transport-bedingte Zwischenlagerungen
  • Containerlagerung auf unbestimmte Zeit (disponierte Lagerung)
  • Güterfolgeschäden
Gesetzliche Haftung des Spediteurs
  • Keine Haftung gem. § 426 HGB
  • Haftung für den Zeitwert des Umzugsgutes, sofern eine gesetzliche Haftung gegeben ist (Wertersatzprinzip) Ferner beschränkte gesetzliche
    Haftung gem. §§ 451 ff. HGB auf maximal 620 EUR je Kubikmeter Laderaum
  • Beschränkte gesetzliche Haftung gem. §§ 451 ff. HGB, maximal 620 EUR je Kubikmeter Laderaum
  • Beschränkte gesetzliche Haftung gem. den ALB maximal 620 EUR je Kubikmeter bezogen auf das Volumen des beschädigten Gegenstandes
  • Keine Haftung gem. § 425 HGB
Helvetia
  • Voller Deckungsschutz gem. gewähltem Ersatzwert (Neu- oder Zeitwert)
  • Ersatzwert vor Umzugsbeginn frei wählbar. Wir empfehlen eine Neuwertversicherung! (Ersatz gleichwertiger, neuer Güter, sofern eine Reparatur nicht möglich sein sollte)
  • Voller Deckungsschutz gem. gewähltem Ersatzwert (Neu- oder Zeitwert)
  • Voller Deckungsschutz gem. gewähltem Ersatzwert (Neu- oder Zeitwert)
  • Versicherungsschutz bei bestimmten Varianten der Transportversicherung möglich.

Noch Fragen zur Transport-Versicherung von Helvetia CargoMovers?

Wann kann man versichern?

Zusätzlich zu dem Umzugsgut (inklusive Antiquitäten und bruchempfindliche Gegenstände) können auch PKW, Motorräder und sogar Boote mitversichert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Gepäck während der Reise
an den Bestimmungsort zu versichern sowie den Hausrat für die ersten 60 Tage in dem neuen Zuhause.

Welche Schäden sind nicht versichert?

Schäden, die aus der Beschaffenheit des Umzugsgutes oder dessen mangelhaften Zustand entstehen wie z.B. Leimlösungen, Schäden an Polstermöbeln durch verderbliche Güter, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Annahme von Gerüchen, innerer Verderb, Fadenbruch und Auslaufen von
Flüssigkeiten.

Worauf ist im Schadensfall zu achten?

Alle Maßnahmen veranlassen, die zur Minderung des Schadens führen und den Helvetia Schaden-Service kontaktieren!

Welche Güter sind von der Versicherung ausgeschlossen?

Lebende Tiere, Pflanzen, Bargeld, Valoren, Briefmarken, Urkunden, Dokumente, Schmuck, Münzen, Edelsteine, echte Perlen, gemünztes und ungemünztes Edelmetall und ähnliche Wertgegenstände sind nicht versichert.

Was muss der Umziehende bei der Ablieferung des Umzugsgutes am Bestimmungsort beachten?

Das Umzugsgut muss umgehend und sorgfältig überprüft werden. Äußerlich erkennbare Schäden sind gemeinsam mit dem Möbelpacker bei Ablieferung festzustellen oder spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden.
Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 30 Tagen schriftlich nachgemeldet werden.

Wie bildet man die richtige Versicherungssumme?

Damit der Umziehende im Schadensfall richtig versichert ist und die volle Ersatzleistung erhält, sollte eine Inventarliste erstellt und vor Transportbeginn dem Möbelspediteur übergeben werden. In der Inventarliste legt der Umziehende den Wert seines gesamten Umzugsgutes inkl. Frachtkosten fest –
hierbei kann zwischen Zeitwert und Neuwert gewählt werden. Vorteil der Neuwertversicherung: Der Umziehende erhält auch bei gebrauchten Gütern eine Entschädigung zum Neuwert ohne Abzug „Neu für Alt“.

Was muss der Umziehende tun, wenn sein Gut länger als
erwartet gelagert werden muss?

Der Umzugsspediteur muss hierüber rechtzeitig informiert werden, damit dieser die gewünschte Lagerdauerverlängerung beantragen kann.

Quelle: https://www.helvetia.com/de/content/de/geschaeftskunden/produktloesungen/transportversicherungen.html

Für detaillierte Infos siehe Info-Broschüre von Helvetia

Erfahrung & Sicherheit
Schnelle Bearbeitung & Umzug
Persönliche Beratung & Kontakt